Alkoholverbot im Allerpark an Himmelfahrt / Vatertag
19. Mai 2020
Weiterhin ist zu beachten, dass im öffentlichen Raum Zusammenkünfte und Ansammlungen mit Personen aus höchstens zwei Haushalten erlaubt sind.
In der Öffentlichkeit gilt, dass jede Person einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten muss. Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem eigenen Hausstand oder einem weiteren Hausstand angehören.
Bitte handelt verantwortungsbewusst und haltet euch an die aufgestellten Regeln zum Gemeinwohl aller. Wir wünschen euch einen schönen Feiertag. Mehr Infos findet ihr auf wolfsburg.de/bekanntmachung.